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Um eine erfolgsversprechende Rückabwicklung Ihres Vertrags zu erwirken, ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn Ihnen Ihre Vertragsunterlagen bzw. ein Großteil davon vorliegen. Aufgrund der uns bereits vorliegenden Referenzverträge ist es im Einzelfall möglich, dass wir auch ohne den Ihnen vorliegenden Vertragsunterlagen Ihren Vertrag ankaufen und Sie somit eine Sofortzahlung durch STAR DIREKT erhalten. Ihren Anspruch prüfen wir in jedem Fall und geben Ihnen ein Feedback.
Alle Kunden, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können ihren Widerspruch erklären. Das setzt voraus, dass Sie falsch über das Ihnen zustehende Widerspruchsrecht informiert wurden.
Eine Reihe von Lebensversicherern verweigert ihren Kunden die Rückabwicklung von bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungen, obwohl diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesgerichtshofes (BGH) ein Anrecht darauf haben.
Die Lebensversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht zu belehren, eine klar definierte Widerspruchsfrist mitzuteilen und die vorgeschriebenen Unterlagen zu übermitteln. Diese Informationen dürfen nicht unnötig kompliziert formuliert oder im Kleingedruckten versteckt sein. Auch Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits gekündigt haben, können ihrem Vertrag danach noch widersprechen.
Wir haben eine Liste spezifischer Lebensversicherer, die Sie hier finden. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung noch läuft, bereits abgelaufen ist oder gekündigt wurde.
Versicherungsnehmer, die versuchen, allein oder direkt über einen Anwalt ihre Ansprüche geltend zu machen, setzen sich einem finanziellen Risiko aus. Zum einen besteht die Gefahr, dass Sie ein Klageverfahren gegen die Versicherung verlieren, mit der Folge, nicht nur die eigenen, sondern auch die Anwaltskosten der Versicherung und die Gerichtskosten zahlen zu müssen. Zum anderen laufen gerichtliche Verfahren meist über einen längeren Zeitraum, sodass Sie unter Umständen viele Monate oder sogar Jahre warten müssten, bis Sie tatsächlich Geld von der Versicherung erhalten. Letztlich ist die Rechtsprechung der verschiedenen Gerichte für Laien oft unübersichtlich und kaum verständlich.
Wir hingegen nutzen unsere jahrelange Expertise, unsere fachliche Spezialisierung und die Kooperation mit ausgewählten Anwaltskanzleien zur optimalen und effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Als einer der wenigen Anbieter auf dem Markt zahlen wir sofort und übernehmen für Sie das finanzielle Risiko. Bei einer erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche besteht darüber hinaus für Sie die Möglichkeit, sogar eine weitere Erlösbeteiligung zu erhalten.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von nur 20 Tagen nach Vertragsschluss die Sofortzahlung von uns. Eine darüber hinaus mögliche Erfolgsbeteiligung schließt diese Sofortzahlung allerdings nicht ein.
Nein! Alle anfallenden Kosten trägt STAR DIREKT für Sie. Sie haben keinerlei finanzielles Risiko. Lesen Sie hierzu auch diesen Punkt unserer FAQ.
Grundsätzlich werden benötigt: das Antragsformular, die ursprüngliche Versicherungspolice, die Verbraucherinformation und das Begleitschreiben zur Police. Bei gekündigten oder abgelaufenen Verträgen benötigen wir zusätzlich auch das Abrechnungsschreiben der Versicherung. Wir werden die von Ihnen hochgeladenen Dokumente prüfen. Trotz fehlender Unterlagen besteht die Möglichkeit, dem Lebensversicherungsvertrag zu widersprechen. Sehen Sie hierzu auch diesen Punkt unserer FAQ.
Das ist kein Problem. Sie können auch mehrere Verträge gleichzeitig bei uns einreichen.
Wenn Sie ein steuerliches Risiko vermuten, lassen Sie die steuerlichen Auswirkungen eines Widerspruchs bitte vorab von einem Steuerberater prüfen. Eine steuerliche Prüfung oder Beratung wird von Star Direkt nicht vorgenommen. In keinem Fall wird ein vermeintlicher Steueranteil direkt mit dem Auszahlungsbetrag in Abzug gebracht.
Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie lediglich den
Rückkaufswert und damit nur einen Teil der von Ihnen eingezahlten Beiträge, abzüglich von
Verwaltungs- und Risikokosten sowie einbehaltener Provisionen. Diese Gelder verbleiben bei
Ihrer Versicherung, sodass für Sie ein finanzieller Verlust eintritt. Gerade in den ersten
Jahren der Laufzeit des Vertrages ist der Rückkaufswert in der Regel deutlich niedriger als
die gesamten eingezahlten Beträge, denn Sie begleichen mit Ihren Beiträgen die Kosten und
Gebühren bei Vertragsschluss und häufen wenig Kapital an. Die konkrete Höhe der Kosten ist
abhängig von der Versicherungsgesellschaft und den vereinbarten Vertragskonditionen.
Im Gegensatz dazu haben Sie bei einem erfolgreichen Widerspruch einen Anspruch auf
Zahlung aller eingezahlten Beiträge, abzüglich der Risikokosten und zuzüglich der Zahlung
einer Nutzungsentschädigung, denn die Versicherung konnte mit Ihren Beiträgen über Jahre
hinweg wirtschaften. Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich danach, wie
gewinnbringend Ihr Lebensversicherer die gezahlten Beiträge im eigenen Namen investiert hat.
Für viele Verbraucher besteht durch den Widerspruch die Chance, deutlich mehr Geld zu
erhalten.
Hier müssen Sie für sich entscheiden, ob Sie widersprechen wollen. Es ist aktuell nicht abschließend geklärt, ob diese Vorgehensweise zulässig ist und ob damit eine neu definierte Widerspruchsfrist beginnt.
Sie können Ihre Dokumente einscannen oder mit Ihrer Handykamera Fotos machen. Hierbei ist zu beachten, dass alle Dokumente vollständig und gut lesbar sind. Anschließend laden Sie einfach die eingescannten und/oder fotografierten Dokumente über unser Kundenportal hoch.
In allen Fällen versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Gerichtsverfahren werden von unseren Rechtsanwälten nur dann angestrebt, wenn sich die Versicherungen weigern, den Widerspruch anzuerkennen oder keine bzw. nur unzureichende Zahlungen zu leisten.
Prinzipiell erhalten Sie innerhalb von nur 20 Tagen nach Vertragsschluss eine Sofortzahlung von uns. Eine darüber hinaus mögliche Erfolgsbeteiligung schließt diese Sofortzahlung allerdings nicht ein. Die Durchsetzung der Ansprüche für die Erfolgsbeteiligung kann je nach Versicherung stark variieren und einen Zeitraum von 18 bis 24 Monate betragen, wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Da wir in einem ersten Schritt immer eine außergerichtliche Einigung erzielen wollen, können Teilzahlungen schon innerhalb von sechs Wochen eingehen.