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Kunde vs. Versicherer

Lebens- und Rentenversicherungsverträge als rentable Altersvorsorge – grundsätzlich eine tolle Sache! Denn eine starke Anlageperformance und hohe Zinssätze innerhalb der Vertragszeit machten es den Versicherern einfach, Anlagesimulationen mit hohen Renditen darzustellen. Aber die Idee ist nicht aufgegangen. Die Annahmen waren unrealistisch und nicht nachhaltig. Fakt ist, dass seit 2008 die Zinssätze in Deutschland massiv gesunken sind, was die Versicherer einschränkt, hohe Anlageerträge für die Kunden zu erzielen. Auslöser dafür war zweifelsohne die Finanzkrise im gleichen Jahr. Das führte dazu, dass viele der Versicherungsverträge erhebliche Verluste erlitten. Verluste, die sehr, sehr viele Kunden enttäuscht zurückließen, die sich noch zuvor in finanzieller Sicherheit glaubten.

Diese unfaire Vorgehensweise der Versicherer hat die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen, bis schließlich der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von verbraucherfreundlichen Urteilen entschieden hat, dass die Kunden ihrer Lebens- oder Rentenversicherung auch heute noch widersprechen können, sofern der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt hat. Dem ging ein EUGH-Urteil voraus, das ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchsrecht des Kunden bejaht hatte. Sehr zur Freude der Kunden, denn diese können auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss ihrem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag widersprechen bzw. von diesem zurücktreten.

Fazit: Die Selbstverschuldung liegt klar auf Seiten der Versicherer. Sie sind ganz einfach ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen. Und das zahlt sich für jeden betroffenen Kunden nun aus.

Fakten

Die Ausübung des Widerspruchs- oder Rücktrittsrechts führt dazu, dass der Versicherungsvertrag rückabgewickelt wird. Vereinfacht gesagt, die Vertragsparteien werden so gestellt, als ob der Lebensversicherungsvertrag niemals existiert hätte. Ein erfolgreicher Widerspruch führt dazu, dass der Kunde seine eingezahlten Beiträge zurückerhält und zusätzlich vom Versicherer die Beträge verlangen kann, die er mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat. Man spricht hier von dem sogenannten Nutzungsersatz.

Viele verwechseln die Rückabwicklung mit der Kündigung. Das ist falsch! Bei einer Kündigung des Vertrages erhält der Kunde lediglich den vom Versicherer angebotenen Rückkaufswert. Dieser Wert liegt meist weit unter den eingezahlten Beiträgen. Die Versicherer behalten in der Regel sehr hohe Kosten ein, die sie als Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungsauslagen deklarieren. Im Rahmen der Rückabwicklung – basierend auf dem Widerspruch bzw. dem Rücktritt – muss der Versicherer dem Kunden sämtliche eingezahlten Beiträge und die v. g. Auslagen zurückzahlen. Und das Beste, der Kunde erhält zudem eine Nutzungsentschädigung durch den Versicherer. Kleiner Hinweis an dieser Stelle: Der Versicherer darf aber einen geringen Anteil der vom Kunden eingezahlten Beiträge einbehalten, sofern sie auf den Risikoschutz für das Todesfall- bzw. Berufsunfähigkeitsrisiko entfallen.

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Bedenken Sie: Würden Sie im Umkehrschluss den Alleingang wählen und direkt über einen Anwalt versuchen, Ihren Anspruch zu erwirken, setzen Sie sich einem hohen finanziellen Risiko aus. Erstens besteht die Gefahr, dass Sie das Klageverfahren gegen die Versicherung verlieren. Die Folge, die daraus resultiert: Sie tragen nicht nur die eigenen, sondern auch die Anwaltskosten der Versicherung und die Gerichtskosten. Zweitens laufen gerichtliche Verfahren meistens über einen langen Zeitraum, sodass Sie unter Umständen viele Monate oder sogar Jahre warten müssten, bis Sie tatsächlich Geld von der Versicherung erhalten. Last but not least ist die Rechtsprechung der verschiedenen Gerichte für Laien oft unübersichtlich und kaum verständlich.

Kurz zusammengefasst: Die Rückabwicklung der Lebensversicherung bedeutet immense finanzielle Vorteile, derer sich die meisten Kunden nicht bewusst sind. Die Durchsetzung der Ansprüche sind allerdings im Alleingang sehr kosten- und zeitintensiv. Mit uns erhalten Sie sofort eine garantierte Zahlung sowie eine Erfolgsbeteiligung im Fall einer erfolgreichen Durchsetzung. Und das ganz ohne finanzielles Risiko für Sie!

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